Ausgewählte Gefangene haben die Möglichkeit, ihre Angehörigen zu Langzeitbesuchen für die Dauer von je drei Stunden einzuladen. Diese Besuche finden an Werktagen in einem dazu extra eingerichteten Besuchswohnraum statt, der mit Möbeln, Dusche/WC eingerichtet ist. Über die Zulassung der Gefangenen zum Langzeitbesuch entscheidet die Anstaltsleitung.