Abbildung eines Haftraums

Das Ziel des Vollzuges ist, dass der Gefangenen in Zukunft ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung führen kann. Gleichzeitig soll die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt werden.

Dieser gesetzliche Auftrag und die Ziele des Strafvollzugs sind im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) festgeschrieben.
Diesem Auftrag fühlen sich rund 180 Bedienstete unterschiedlicher Laufbahnen und Fachrichtungen in der Justizvollzugsanstalt Dortmund verpflichtet.

Bei der Justizvollzugsanstalt Dortmund handelt es sich um eine Einrichtung des geschlossenen Vollzuges, zuständig für den Vollzug von Untersuchungshaft und Strafhaft an ausschließlich männlichen Erwachsenen. Die Vielfältigkeit der Aufgaben wie auch die Größe der Anstalt machen eine Gliederung bzw. Verteilung der Zuständigkeiten erforderlich.