An wen kann ich mich wenden?

Opfer von Straftaten sind nicht nur während des Ermittlungs- und Strafverfahrens zu schützen, sondern auch während der Inhaftierung des Täters.

Durch das im Januar 2015 in Kraft getretene Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen ( StVollzG NRW ) und die „Handlungsempfehlungen für eine opferbezogene Vollzugsgestaltung“ wurde die Stellung von Opfern weiter gestärkt. So sind im Rahmen der Vollzugsgestaltung schutzwürdige Interessen von Opfern verstärkt in den Blick zu nehmen und die Informationsrechte von Opfern wurden erweitert.

In der JVA Dortmund wurde eine Bedienstete als Ansprechpartner für die Belange von Opfern bestellt. Diese informiert Tatopfer in geeigneter Weise über ihre Rechte, insbesondere über ihre Auskunftsansprüche gegenüber dem Vollzug und unterstützt Sie bei deren Wahrnehmung.

Telefon Servicenummer:

In der JVA Dortmund steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin für Ihre Belange zur Verfügung:
Daniela Dahmen

Telefonnummer: 0231 5777-235
Email: daniela.dahmen@jva-dortmund.nrw.de