Der Automateneinkauf wird ab dem 01.05.2024 neu geregelt.
Sie können ab diesem Zeitpunkt für 25 € an den Verkaufsautomaten bei jedem Regelbesuch Getränke, Süßwaren und Tabak erwerben. Der Einkauf wird durch Sie selbstständig vor dem Besuch getätigt. Wir empfehlen Ihnen 15 Minuten vor Besuchsbeginn die Anstalt aufzusuchen, da der Einkauf Zeit in Anspruch nimmt.
Eine Anrechnung auf die Besuchszeit bei einer Verzögerung durch die Nutzung der Automaten ist aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, was Ihr Angehöriger bevorzugt. Es besteht die Möglichkeit Produkte, außer Rauchwaren, auszuwählen, die Sie während des Besuchs verzehren möchten. Angebrochene Verpackungen oder geöffnete Getränke dürfen nicht mit ins Hafthaus genommen werden.
An den Automaten sind nur 10 € und 5 € Scheine, sowie 2 €, 1 €, 50, 20 und 10 Cent an Münzgeld zum Einkauf nutzbar. Geldwechsel und Kartenzahlung ist nicht möglich. Bei einer Fehlfunktion der Geräte wird seitens der JVA Dortmund keine Haftung übernommen.