Aufgaben des Krankenpflegedienstes

Aufgabe des Krankenpflegedienstes ist die medizinische Versorgung der Gefangenen. Diese wird durch einen Anstaltsarzt, einen Vertragszahnarzt und 5 Krankenpfleger gewährleistet.

Erledigung von speziellen Verwaltungsaufgaben
  • Führung des Buchwerks, Arztlisten, Abrechnungen
  • Überprüfung und Bestellung von ärztlichen Geräten, Arzneimittel, Verbandmittel usw.
  • Vorbereitung und Durchführung besonderer Vorsorgeuntersuchungen
Vorbereitung und Durchführung der ärztlichen Sprechstunde
  • Anlegen und Fortführung der Gesundheitsakte
  • Ausführung der ärztlichen Verordnungen
    - Blutentnahme 
    - Medikamentenausgabe
    - Verbände 
    - Bestrahlung etc.
  • Auswertung der Sprechstunde für die weitere Behandlung des Inhaftierten
  • Veranlassung der Ausführung zu Fachärzten außerhalb der Anstalt
Weitere Aufgaben
  • Bearbeitung im ärztlichen Bereich von besonderen Vorfällen wie Sport- und Arbeitunfällen
  • Prüfung hygienischer Einrichtungen in der Anstalt
  • Erstversorgung in Notfällen
  • Verfahren bei meldepflichtigen Erkrankungen