Bei der Haftverkürzung handelt es sich um eine Maßnahme, bei der in Zusammenarbeit mit Angehörigen, Netzwerkpartnern und den beteiligten Justizbehörden versucht wird, Ersatzfreiheitsstrafen und Untersuchungshaften inhaftierter Personen zu verkürzen. Neben wirtschaftlichen und justiziellen Zielen wird vor allem die schnelle Reintegration in die Gesellschaft angestrebt.

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