Die Nationalsozialisten hatten schon seit 1920 die Verschärfung des Strafrechts begehrt. Nach einem Putschversuch geriet Hitler zunächst in Haft. In der Haft beschäftigt er sich mit der Rassenhygiene und wird nach seiner Entlassung sehr aktiv. Die Propaganda Hitlers wirkte. Am 30.01.1933 wurde Adolf Hitler durch Reichspräsidenten Hindenburg zum Reichskanzler ernannt und ergriff die Macht. Sein darauf folgender erster Amtstag sollte in der Justizgeschichte der Anfang vom Ende der Rechtsstaatlichkeit werden. Am 28.02.1933 wurde mit der sogenannten Reichstagsbrandverordnung die Bürgerrechte der Weimarer Republik außer Kraft gesetzt. Dieser Notstandserklärung folgte das Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933, welches die gesetzgebende Gewalt vollständig auf Adolf Hitler übertrug. Dadurch sollte die Gewaltenteilung ein Ende finden und den Weg in eine Diktatur ebnen. Der Grundsatz der Legalität und der Bestimmtheit fanden damit ein Ende. Hitlers Macht wuchs innerhalb weniger Tage so stark an, dass die Judikative sein verlängerter Arm wurde.

Sondergericht Dortmund

Zeitungsartikel über die Einrichtung des Sondergerichtes in Dortmund Quelle: Dortmunder Zeitung

Am 08.März 1933 wurde am Landgericht Dortmund die Hakenkreuzflagge gehisst. Jüdische Beamte des Hauses hatten sich bereits zuvor auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzen lassen. Sie wollten nicht, wie die Kollegen zuvor in Köln, in Müllwagen abgefahren werden. Das Ruhestandsgehalt wird ihnen später noch aberkannt werden. Die Dortmunder Justizbehörden gerieten nunmehr sichtbar unter die Räder der grausamen Diktatur. Bereits am 21.März 1933 wurden Sondergerichte für jeden Oberlandesgerichtsbezirk eingerichtet, so dass 26 Sondergerichte entstanden. Durch Ausdehnungen in der sachlichen Zuständigkeit werden es 1942 72 Sondergerichte sein. Die Strafrechtspflege wurde insgesamt überwiegend durch die Sondergerichte durchgeführt. Zunächst waren sie zuständig für die Straftaten nach der Reichstagsbrandverordnung. Die Heimtückeverordnung vom 21.März 1933 erweiterte ihre Zuständigkeiten fortwährend. Das Sondergericht in Dortmund wurde am 15.Mai 1933 beim Landgericht Dortmund eingerichtet. Der Amtsbereich umfasste den Bezirk des OLG Hamm. Vorsitzender war einer der blutigsten Richter der Dortmunder Justiz – Ernst Bruno Eckardt. Er sprach nicht nur viele Todesurteile am Sondergericht aus, er lehnte regelmäßig auch Gnadengesuche ab. Ilse Mitze, eine 19-jährige Hagenerin, gehörte zu den bekanntesten Opfern Eckardts. Ilse hatte nach einem Bombenangriff in Hagen bei Aufräumarbeiten in ihrer Not einige Kleidungsstücke entwendet. Das Urteil wurde in der Öffentlichkeit stark diskutiert. Selbst der Polizeipräsident aus Hagen suchte Eckardt auf, um auf das Kippen der Stimmung in der Bevölkerung hinzuweisen mit dem Ziel, die Hinrichtung abzuwenden. Sie wurde dennoch am 12.Mai 1944 im Lübecker Hof mit dem Fallbeil enthauptet.

Weimarer Reformen umgedeutet

Zeitungsartikel zur Hinrichtung 1936

Das Reich übernahm die Rechtspflege und mit der Justizverwaltung ging auch der Strafvollzug in die Zuständigkeit des Reichsministers über. Am 14.Mai 1934 erließ der Minister die neue Vollzugsordnung. Bis zum Erlass des Reichsgesetzes sollte diese Ordnung die verbindliche Rechtsordnung bleiben. Somit war sie auch die erste reichsrechtliche und rechtssatzmäßige Grundlage für den Strafvollzug. Doch war das Ziel nun nicht die Reformierung des Strafvollzuges, sondern sollte Sühne, Abschreckung und die Ausgestaltung des Vollzuges als empfindliche Strafe ausbauen. Die NS-Justiz sprach die Freiheitsstrafe seit 1933 immer häufiger aus. Die Zahl der Inhaftierungen in Gesamtdeutschland erreichte im Februar 1934 die Marke von 100000 Insassen. In den grausam überfüllten Anstalten bezahlten einige Gefangene mit ihrem Leben, was von den Machthabern billigend in Kauf genommen wurde. Der Strafgefangene wurde "unschädlich gemacht" und sonst hielt man nichts mehr von Freizeitveranstaltungen in den Gefängnissen und strich die als „Verhätschelung“ bezeichnete Behandlung vollständig vom Programm. Aufsichtspersonal, das sich in der Weimarer Zeit sozial gezeigt hatte und mit der menschenverachtenden Gangart nicht mitmachen wollte, wurde vor die Tür gesetzt. Entsprechend behandelte das Aufsichtspersonal die Gefangenen in einer unerträglichen Brutalität, die ihnen in der Weimarer Zeit untersagt war. Zwar galten die Umgangsregeln von 1923 weiterhin, doch wurden sie an den passenden Stellen ganz leicht modifiziert. Der Gefangene sollte nun mit Ernst und gerechter Strenge behandelt werden. Scharfe Disziplinarmaßnahmen, Strenger Arrest bei Wasser und Brot und der Entzug der Freistunde wurde die Folge. Das Beschwerderecht des Gefangenen wurde zunächst eingeschränkt und mit der Strafvollzugsordnung von 1940 vollständig abgeschafft. Lockerungen mit Ausgang oder Hafturlaub wurden ersatzlos gestrichen. Der Gefangene sollte den Aufenthalt in höchst unangenehmer Erinnerung behalten. Der pädagogische Ansatz der Weimarer Republik wurde nicht verworfen, aber schmerzlich umgedeutet. Erziehung bedeutete nun den Gefangenen mit der Ideologie vertraut zu machen. Die Gefangenenbüchereien wurden „gesäubert“ und mit Propagandamaterial vollgepumpt. Zudem bekamen die Gefangenen Unterricht, wenn sie sich empfänglich für die Ideale der Schreckensherrschaft zeigten. Die Übrigen hatten zu Arbeiten und nahmen am Wehrsport teil. Die Bewegungsprogramme der Weimarer Zeit im Vollzug waren verschwunden. Grundsätzlich wurden Inhaftierte nun auch schlechter versorgt. 

Der Denkansatz des biologischen Faktors auf die Kriminalitätsneigung eines Individuums bezogen, wurde von den Nazis aufgegriffen. Die Nazis reicherten diese Theorie mit erbbiologischen Denkweisen an. Kriminalität war nun angeboren und man konnte genetische Dispositionen auf bestimmte Bevölkerungsgruppen zuschreiben und die eigene erhabene Rasse reinwaschen. Diese äußerst kranke und menschenverachtende Lüge führte im Verlauf der Zeit zu Millionen von Toten durch u.a. Vergasung, Verfolgung, Zwangsarbeit (bis zum Tod durch Erschöpfung). Die Justizvollzugsanstalt Dortmund hatte nun ihre dunkelste und unerträglichste Zeit erreicht und wurde teilweise Zwischenstation für jüdische Dortmunderinnen und Dortmunder, die über den Dortmund Südbahnhof ins Konzentrationslager geschickt wurden.

Fritz Henßler - Der zweite berühmte Insasse

Er war einer der prominentesten Inhaftierten des Lübecker Hofs. 1920 wurde er Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Dortmund und kurz darauf des SPD-Bezirks Westliches Westfalen. 1924 wurde er Mitglied der Dortmunder Stadtverordnetenversammlung und trat 1925 die Nachfolge des Ernst Mehlich als Stadtverordnetenvorsteher an. Er heiratete 1927 Ella Richter, die im SPD-Bezirksbüro arbeitete. September 1930 schaffte er es in den Reichstag und vertrat dort die Interessen des Ruhrgebietes. Bis 1933 blieb das auch so. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten kam er in eine 10 Wochen dauernde Schutzhaft und wurde allen seinen Ämtern enthoben. Er knüpfte danach Kontakte zu dem sozialdemokratischen Widerstand. Am 25.April 1936 wurde er erneut durch die Gestapo verhaftet und kam zunächst in die Steinwache. Danach wurde er im Dortmunder Gerichtsgefängnis untergebracht. Da man ihm den Hochverrat nicht nachweisen konnte, verurteilte man ihn aufgrund des Gesetztes gegen die Neubildung von Parteien. Er kam nach der einjährigen Untersuchungshaft nicht mehr auf freien Fuß. Am 07.Juli 1937 wurde er im KZ Sachsenhausen interniert. 8 Jahre verbrachte er dort und wurde am 20.April 1945 auf den Todesmarsch Richtung Mecklenburg geschickt. Obwohl er schwer verletzt war, gelang es ihm zu entkommen und hielt sich bis zum 02.Mai 1945 in Schwerin versteckt. Er kehrte nach Dortmund zurück und engagierte sich in der SPD. Er erhielt mit Paul Sattler die Lizenz für die Westfälische Rundschau. Auch war er im neu ernannten Landtag tätig. Ab dem 29.Oktober 1946 übernahm Henßler das Amt des ersten Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund in der Nachkriegsgeschichte Dortmunds. 1949 schafft er es in den Bundestag. Seine verlorenen 9 Jahre in Haft und im KZ sollten ihn als Spätfolge wieder einholen. Seine Gesundheit litt zunehmend unter der Schwächung dieser Zeit. Bis zu seinem Tod im Jahr 1953 übte er seine Ämter an der Stadtspitze Dortmunds und im Landtag aus. 

Ausgestaltung der Vollstreckung der Todesstrafe

Die Reformbewegung in Weimar um das Ende der Todesstrafe war beendet. Am 30.August 1934 wurden vier Personen und am 26. Februar 1936 eine Person mit dem Handbeil im Lübecker Hof hingerichtet. Der nationalsozialistische Staat kannte drei Formen der Vollstreckung. Die Vollstreckung durch Erschießen, Erhängen oder Enthauptung. Das Erschießen war eher für Verstöße von Militärangehörigen gedacht. Auch kontrovers wurde der selbst herbeigeführte Tod des Todeskandidaten durch das Trinken von Gift diskutiert. Da dieser Schergenbecher von der katholischen Kirche als staatliches Herbeiführen eines Suizides kritisiert wurde, wurde die Idee schnell verworfen worden. Am 14.Oktober 1936 ordnete Adolf Hitler persönlich an, dass Hinrichtungen künftig mit dem Fallbeil vollzogen werden müssen. Die übrigen Hinrichtungsformen wurden im Verlauf des Unrechtsregimes als Notlösung eingeführt, wenn die übliche Hinrichtungsform nicht mehr hinterherkam oder behindert wurde. 

Am 28.Dezember 1936 erließ das Reichsjustizministerium eine neue reichseinheitliche Bestimmung zur Vollstreckung von Todesstrafen in 11 Gefängnissen. Die Hinrichtungen für das Sondergericht Dortmund wurden nun im "Klingelpütz" (altes Kölner Gefängnis) hingerichtet. Nicht jede für die Hinrichtung in Frage kommende Haftanstalt verfügte über eine funktionstüchtige Guillotine. Die meisten waren marode, sehr alt oder einfach nicht mehr lange gebrauchsfähig. Die Reichsjustizverwaltung stand vor dem Problem, genügend Fallbeile bereitzustellen ohne Aufmerksamkeit zu erregen. Gleichzeitig wollte die Justizverwaltung einheitliche Geräte, Normen und Ausstattung der Hinrichtungsräume und der angrenzenden Anlagen. Diese Normung hatte den Vorteil, dass Scharfrichter, egal in welcher Hinrichtungsstätte sie das Messer herunterschnellen ließen, sofort vertraut waren mit den „Instrumenten“. Die Physikalisch-technischen Reichsanstalt wurde beauftragt, sich Wissen anzueignen. Am Ende war das erste Modell fertiggezeichnet. Die Haftanstalt Berlin-Tegel fing im Auftrag der Reichsjustizverwaltung an, die einheitliche Guillotine für die zuständigen Justizvollzugsanstalten herzustellen. Die Inhaftierten, die die Teile schweißten, wussten nicht für welchen Zweck sie ihre Arbeiten verrichteten. Es war ein kluges und effizientes Vorgehen um eben keine Aufmerksamkeit zu erregen und günstig herzustellen. Mit jedem hergestellten Fallbeil wuchs auch die Erfahrung an deren Herstellung. Die Fallbeile waren optisch immer identisch, jedes einzelne zuletzt hergestellte Stück wurde jedoch besser als der Vorgänger. Das in Tegel intern als F-Gerät bezeichnete Fallbeil war kompakter in der Höhe im Vergleich zum Mannhardt-Modell (auch Bayrisches Fallbeil) aus 1854. Man kann das Tegeler Modell als eine Weiterentwicklung sehen. In einigen Anstalten, wie die Wolfenbütteler Anstalt, wird die Mannhardt-Guillotine bis Kriegsende in Gebrauch sein. 

Die Reichsprogromnacht und Ausbruch des Zweiten Weltkrieges

Es gab in der Dortmunder Innenstadt eine große beachtliche Synagoge. Heute steht das Stadttheater auf diesem Grundstück. Zwei weitere beachtliche Synagogen waren in Hörde und Dorstfeld. Erst mit der Machtergreifung Hitlers (1933) und der vorgenommenen Säuberung der Stadt von der „roten Politik“, wurde das Leben für Menschen des jüdischen Glaubens schwerer. Es gab keinen behördlichen Schutz mehr. Verantwortlich wurden diese Menschen für alles Elend gemacht. Diese Vorstellungen gab es seit dem Mittelalter in Dortmund. Doch die Nazis entfachten diese Vorurteile zu einem Feindbild mit verheerenden Folgen. Bereits im Juli 1938 versuchte die Stadt Dortmund teile des Grundstückes zu enteignen. Vorgeschoben wurde eine Änderung der Straßenführung. Die Synagoge protestierte mehrfach gegen die Geschehnisse. Die Stimmen für einen Abriss der Synagoge wurden in den folgenden Tagen immer lauter. Im September 1938 gab die Synagoge gezwungen auf. Nach einer Feierstunde für diesen Triumph gegenüber der jüdischen Bevölkerung, wurde die Kuppel der Synagoge eingerissen und zerstört. Am 03.10.1938 begannen dann die Abrissarbeiten. Zum Jahreswechsel gab es die Synagoge nicht mehr. 

Am 07.November 1938 kam es zu einem Vorfall, der die Progromnacht entfachte. Henschel Grynszpan (ein polnischer Mann jüdischem Glaubens) schoss auf einen Angestellten der deutschen Botschaft (Ernst Eduard vom Rath) in Paris. Als Grund gab er die Polenaktion an.  Jedenfalls bekamen die Nazis mit diesem Vorfall einen Grund, die lange vorbereitete Progromnacht zu entfachen. Am Abend des 09.November 1938, Rath erlag an dem Tag auch seinen Verletzungen, entfachte in der Stadt eine Gewalt gegen Juden. In einer Zeit, dessen Puls durch Intoleranz, Ignoranz und Fanatismus geprägt war, machte sich der Staat durch Gewalttoleranz an staatlicher Brandstiftung, Zerstörung und Mord mehr als nur einmal schuldig. Die Menschenjagd machte nicht mal mehr vor Toten Stopp. Man zerstörte an dem Abend jüdische Friedhöfe. Die Synagogen in Hörde und Dorstfeld wurden überfallen, geplündert und geschändet. 

Das entfachte Feuer loderte noch am Folgetag in voller Ausbreitung weiter. Der Progromnacht folgte die Verhaftung von Juden, die in der Steinwache eingepfercht wurden. Bis zum 11.November 1938 wurden 215 Juden an den Lübecker Hof überstellt. Das eh schon überbelegte Gefängnis wurde zur Zwischenstation für einen Zug der Zerstörung. Am Folgetag wurden diese Menschen in Waggons gesteckt und zum Konzentrationslager gefahren. Am gleichen Tag werden 132 weitere Juden verhaftet und nach der Unterbringung in der Steinwache in den Lübecker Hof gebracht. Am Abend kam dann der verfügte Verhaftungsstopp. Doch das Leid sollte nicht enden. Trotz Verbot von Misshandlungen, wurden diese Menschen misshandelt und in erbärmlichen Verhältnissen gerade noch so am Leben gehalten. Bis zum 16.November 1938 zählte die Steinwache 384 Juden im Alter von 14 bis 71 Jahren. In dem Zeitraum zwischen dem 14.November 1938 und dem 09.Dezember 1938 wurden die jüdischen Inhaftierten nur entlassen, wenn sie im KZ unbrauchbar sind. Weitere durften nur gehen, wenn sie der "Arisierung" ihres Eigentums zustimmten.

Am 01.September 1939 brach der zweite Weltkrieg entgültig aus. 

Gebrandmarkt wurden Menschen jüdischen Glaubens ab dem 01.09.1941 mit einem Davidstern und einem großen J auf ihren Pässen, damit aufnehmende Länder sie direkt als Juden erkennen. Bis zum endgültigen Auswanderungsverbot am 23.Oktober 1941 konnten sich nur wenige Tausend retten. Wer noch da war, war ausgeliefert. Im Januar 1942 haben die Nazis den Massenmord der europäischen Juden beschlossen. Bereits schon Mitte 1941 waren Deportationen in die Gaskammern angelaufen.

Nacht und Nebel

Am 07.Dezember 1941 wurde als Führererlass die „Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten“ verordnet. Etwa 7000 dem Widerstand verdächtige Personen aus Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande und Norwegen wurden nach Deutschland verschleppt und unter Geheimhaltung verurteilt. Als Unschuldig erwiesene Menschen wurden in Haft behalten. Wilhelm Keitel, der Oberkommandant der Wehrmacht, setzte den Erlass in Kraft und erzeugte eine Abschreckung durch spurloses Verschwinden. Die daraus erwachsene völlige Isolation und geheime Verschleppung sollte die anzuwendende geeignete Maßnahme werden. Keitel trieb die Umsetzung der Wünsche Hitlers voran. Erlassgemäße Straftaten konnten seinem Willen nach nur mit dem Tode bestraft werden, da selbst lebenslange Haftstrafen als Schwäche gewertet seien. Zuständig für die Verurteilung war unter anderem das Sondergericht Dortmund. Somit wurde das Gerichtsgefängnis Dortmund zum Schauplatz der gefolterten und misshandelten Verschleppten. Vermutlich gab es reichsweit 340 Todesurteile, davon wurden 85 in Dortmund vollstreckt. Keitel wurde nach den Nürnberger Prozessen mit Urteil vom 01.Oktober 1946 am 16.Oktober 1946 für seine Verbrechen gehängt und eingeäschert.