Die bewegende Geschichte der Anstalt beruhigte sich durch den funktionierenden Rechtsstaat in der Nachkriegszeit allmählich. Nach dem großen Neubauflügel wurde das geschichtsträchtige Gebäude nicht mehr von Geschehnis zu Geschehnis hin- und hergerissen. In den Jahren nach 1985 folgten übliche Baumaßnahmen und einige Modernisierungen.

Von 1988 bis 1993 wurde die Abteilung 7 saniert und auf den aktuellen Stand gebracht. Auch wurden rechts von der neuen Verwaltung hinter der neuen Pforte der Besuchsbereich neugebaut. Hierzu musste die ehemalige Hinrichtungsabteilung (heute Abteilung 1) westseitig unterbrochen werden. Dies wurde nötig, um den Besuchsbereich und die Langzeitbesuchsräume in den bestehenden Haftbereich baulich zu integrieren. Um den Besuchsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurde in dieser Zeit auf dem Kontakthof und dem alten Bedienstetenhof eine provisorische Besuchsabteilung errichtet. Der damalige Durchbruch dazu ist heute noch sichtbar.

Frauen im Vollzug?!

Diskussionen entbrannten, Ansichtswelten prallten aufeinander! Und doch war es passiert. Die ersten Kolleginnen traten ihren wertvollen Dienst an. Der Lübecker Hof brach mit dem männlich geprägten Berufsbild des Vollzugsbediensteten. In anderen Berufswelten gehörte die emanzipierte Frau bereits in den Berufsalltag und an vielen Stellen stand es gar nicht mehr zur Diskussion, ob eine Frau gerade diesen Job machen könne. Der Vollzug musste sich jedoch erst einmal umstellen, das Neu-Denken lernen und sich organisatorisch etwas einfallen lassen. Heute selbstverständliche Dinge wie eine getrennte Umkleide oder separate Sanitärbereiche waren nicht vorhanden. Sie mussten erst geschaffen werden. Auch die Dienstkleidung für Frauen gab es ja noch gar nicht. Das waren aber kleinste und schnell behebbare Probleme. Die Kolleginnen begangen Neuland und mussten erst einmal ihre Frau stehen und sich positionieren. Sicherlich keine einfache, aber selbstverständlich Respekt verdienende Aufgabe stand ihnen bevor. Sie sollten Erfolg haben, denn heute ist eine Justizvollzugsanstalt ohne Kolleginnen kaum noch vorstellbar. 

Neuer Mitarbeiter - Der Computer

Eine moderne und zeitgemäße Verwaltung erforderte die Ausrüstung mit moderner Computertechnik. Ab 1997 zogen erste Computer ein und vereinfachten die vormals alleinig handschriftlich oder per Schreibmaschine geführten Dokumente und Akten. Eine moderne elektronische Verwaltung von Gefangenendaten und Übersichten entschlackte zeitraubende Prozesse und trug zur Arbeitseffizienz bei. Technische Entwicklungen und Arbeitsoptimierungen entwickelten mit den Jahren neue Möglichkeiten für den Vollzug. Aus der damals einfachen Verwaltungssoftware „Basis“ wurde unter nordrheinwestfälischem Vorpreschen „Basis-Web“. Die moderne Software ermöglicht es heute, dass neben der landesweiten Vernetzung der Anstalten ein bundesweiter und datenschutzkonformer Datenaustausch zwischen den Bundesländern stattfinden kann. So ziehen elektronische Daten des Inhaftierten mit ihm selbst in die neue Anstalt innerhalb oder außerhalb des Bundeslandes mit nur einem Mausklick.

Massive Aufrüstung

Der Ausbruch von 1997 machte die Haftanstalt zum Gespött der Öffentlichkeit. Wie marode muss diese Uralt-Anstalt denn sein, das man sich mit einem Kaffeelöffel ausgraben kann? So oder so ähnlich lauteteten die Aussagen. Aufgeschreckt über den Ausbruch, bewilligte das Justizministerium rund eine Millionen DM für die Aufrüstung der Sicherheit des Lübecker Hofs. Mit diesen Mitteln gelang es, den Putz zu verstärken. Auch wurden die Außenwände mit Betonstahlmatten verstärkt. Die Stahlmatten lagen nunmehr unter besonders gehärtetem Mörtel. Der Ausbruch von 1997 fand natürlich zahlreiche Nachahmer. An der Stahlmatte aber war nun immer Schluss.

Länderspezifisch rechtliche Ausgestaltung des Vollzuges

Am 01. September 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Föderalismusreform für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen. Die Ausgestaltung des Strafvollzuges hatte das bundeseinheitliche Strafvollzugsgesetz bisher geregelt. Jedes Bundesland regelte zusätzlich die Auslegung des Gesetzes landesspezifisch. Entsprechend hatte sich der Strafvollzug länderspezifisch eh schon fortentwickelt. Als eines der ersten Änderungen wurde die Untersuchungshaft gesetzlich geregelt. Bisher galt die Untersuchungshaftvollzugsordnung, die im Oktober 2009 durch das „Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Untersuchungshaft
und zur Verbesserung der Sicherheit in Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen“ (GVUVS NRW) reformiert und abgelöst wurde. Für das Land NRW standen danach die Landesgesetze für den Jugendstrafvollzug und dem Erwachsenenstrafvollzug auf dem Plan. Januar 2015 verabschiedete das Land NRW das „Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen“
(StVollzG NRW) und stellte mit ihr die Behandlung des Gefangenen in den Vordergrund. Entsprechend musste Dortmund mit mehr Personal ausgestattet werden, um den behandlerischen Prinzipien des modernen Strafvollzuges gerecht werden zu können:

Pfeil § 3 Behandlungsvollzug:

(1) Grundlage der Erreichung des Vollzugsziels ist die Behandlung der Gefangenen. Die Behandlungsmaßnahmen sind auf die Fähigkeiten und die Entwicklung der einzelnen Gefangenen während der Haft auszurichten. Die Behandlung und die ihr zugrunde liegende Diagnostik haben wissenschaftlichen Erkenntnissen zu genügen. Die angebotenen und durchgeführten Maßnahmen und ihre Ergebnisse sind zu dokumentieren.
(2) Die Behandlung berücksichtigt den individuellen Förderbedarf der Gefangenen und umfasst namentlich Maßnahmen zum Erwerb sozialer Kompetenzen, therapeutische Angebote, schulische Förderung, die Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Qualifikationen, Motivations- und Beratungsangebote für Suchtkranke sowie Schuldnerberatung.
(3) Den Gefangenen soll ermöglicht werden, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen sowie therapeutische und suchtbezogene Maßnahmen während des Vollzuges der Freiheitsstrafe abzuschließen oder nach der Entlassung fortzusetzen. Geeignete Fördermaßnahmen öffentlicher Stellen, freier Träger sowie anderer Organisationen und Personen außerhalb des Vollzuges sind frühzeitig in die Vollzugsplanung und die Behandlung einzubeziehen.

Im April 2017 trat zudem das Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (JStVollzG NRW) in Kraft und regelte nun die Haftanstalten für Jugendliche rechtlich unter dem besonderen Aspekt der erzieherischen und pädagogischen Arbeit mit Heranwachsenden. In der Summe wurden in den Gesetzen bisher entwickelte Reformbestrebungen seit Preußen unter länderspezifischen Aspekten rechtlich anerkannt und formuliert.

Modernisierungen 2016 bis 2020

Die alte und in die Jahre gekommene Kommunikationsanlage war inzwischen nicht mehr fehlerfrei. Knöpfe brachen ab, Relais wollten nicht mehr und die Anlage wurde zum Sicherheitsrisiko. Nach über 30 Jahren Dienst musste die alte und bewährte Anlage gegen eine moderne Anlage ausgewechselt werden. Die neue Anlage sollte flexibler sein und sich auch den ändernden Bedürfnissen anpassen können. Die Kommunikationsanlage wurde sodann von 2016 bis 2017 ersetzt durch eine Neue, die computergestützt alte Bedürfnisse stillen und neue Erwartungen erfüllen konnte. Einziger Knackpunkt: Die „Fischbox“ - das Radio - war leider jetzt auch Geschichte.

Ab 2017 wurden die Kronensicherungen und Fenster der gesamten Anstalt erneuert. Die zugigen und undichten alten Holzfenster waren nun Mitglieder der Vergangenheit. Die Anstalt wurde baulich in die Gegenwart geholt. Die Arbeiten wurden 2019 abgeschlossen. In dieser Zeit wurden die Telefonanlage und die dazu gehörigen Telefongeräte erneuert. Nun verfügte jeder Bedientete über ein eigenes Endgerät und war in der Lage damit personenbezogen Alarm auszulösen. Durch das neue System war es nun möglich, den Alarmstandort unmittelbar festzustellen, was im bestehenden Funksystem nicht möglich war. Auch seit 2017 wurde die Videotechnik überarbeitet und wurde bis 2020 umfassend modernisiert. 2020 folgten Erneuerungsarbeiten auf dem Dach der Anstalt.

Die Zukunft des sich immer wieder neu erfindenden Lübecker Hofs am alten Standort ist nach wie vor gesichert.