Die Besuchserlaubnis für Strafgefangene erteilt die Anstalt.
Strafgefangene sind verpflichtet Anstaltskleidung zu tragen. Sie können also keine Kleidung mitbringen. Sollte es zu einer Ausnahmeregelung kommen ( z.B. Sportkleidung ) sprechen Sie diese bitte beim nächsten Besuch mit den Bediensteten ab.

Strafgefangene dürfen von zwei Erwachsenen ohne Kinder oder einem Erwachsenen mit mehreren Kindern besucht werden.