Das Übergangsmanagement umfasst einen organisationsübergreifenden Aufbau von Strukturen zur Wiedereingliederung von (ehemaligen) Inhaftierten.
Dabei versteht es sich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Verbund mit öffentlich-rechtlichen und freien Trägern, Städten, Gemeinden, Vereinen und vielen weiteren Trägern erfolgt. Das Übergangsmanagement strebt die Sicherstellung eines einzelfallunabhängigen und möglichst unkomplizierten Zugangs zu Versorgungsstrukturen für (ehemalige) Inhaftierte an.
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